Fettpolster an großen Gefäßabschnitten, die unregelmäßig angeordnet sind, können mit einem rotierenden Messer, welches in einem kleinen Gehäuse untergebracht ist, abgetragen werden. Der Atherektomiekatheter wird ebenfalls über einen Führungsdraht vorgeschoben. Über einen batteriebetriebenen Motor erfolgt die Abtragung, während das Messer langsam vorgeschoben wird. Der Vorgang muß mehrfach wiederholt werden. Anschließend erfolgt in der Regel die Ballondilatation. Für dieses Verfahren werden größere Führungskatheter benötigt. Dieses Verfahren wird nur in Einzelfällen verwendet.
Mögliche Komplikationen
Komplikationen wie bei jeder Herzkatheteruntersuchung können auftreten.
Durch die Ballondilatation kommt es zusätzlich in etwa 5% der Fälle zu Einrissen in der Gefäßinnenwand, die mit einer wesentlichen Einengung des Gefäßes einhergehen, oder die das Gefäß sogar verschließen können. In dieser Situation kann ein Herzinfarkt drohen, falls keine ausreichenden Umgehungsgefäße vorhanden sind. Diese Situation wird durch Nachdilatationen oder durch Einbringen einer Gefäßstütze, sog. Stent (Gefäßprothese) beherrscht. In 1-2% der Fälle ist jedoch eine Notfalloperation erforderlich, falls das Versorgungsgebiet des behandelten Gefäßes ausgedehnt ist. Das Risiko eines tödlichen Zwischenfalls liegt nach allgemeiner Erfahrung unter 1%.
In etwa 5% der Fälle erweist sich der Eingriff als technisch nicht durchführbar, z.B. wenn die Gefäßverengung für den Führungsdraht nicht erreichbar ist, vor allem, wenn starke Gefäßkrümmungen vorliegen. Der Eingriff kann aber aus anderen, technisch bedingten Gründen erfolglos bleiben. Der behandelnde Arzt wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Das Nachblutungsrisiko aus dem Bereich des Gefäßzugangs liegt höher als bei der Linksherzkatheteruntersuchung, da größere Herzkatheter benutzt werden. Werden größere Mengen des gerinnungshemmenden Mittels Heparin eingespritzt, etwa bei Notwendigkeit einer Stent-Implantation (Einbringen einer Gefäßstütze), so ist das Nachblutungsrisiko höher. Schwellungen im Bereich der Leistengegend, die nicht allmählich zurückgehen, müssen Sie, auch nach Ihrer Entlassung, Ihrem behandelnden Arzt melden.